Rechtsprechung
BVerfG, 02.11.2021 - 2 BvR 1851/21 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erfolgreicher Eilantrag auf Aussetzung der Vollziehung einer Abschiebung nach Italien
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 6 Abs 1 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG
Erfolgreicher Eilantrag auf Aussetzung der Vollziehung einer Abschiebung nach Italien - unzureichende Berücksichtigung familiärer Beziehungen des Antragstellers, mangelnde Gewährung rechtlichen Gehörs im Berufungszulassungsverfahren
- rewis.io
Erfolgreicher Eilantrag auf Aussetzung der Vollziehung einer Abschiebung nach Italien - unzureichende Berücksichtigung familiärer Beziehungen des Antragstellers, mangelnde Gewährung rechtlichen Gehörs im Berufungszulassungsverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erfolgreicher Eilantrag auf Aussetzung der Vollziehung einer Abschiebung nach Italien; unzureichende Berücksichtigung familiärer Beziehungen des Antragstellers, mangelnde Gewährung rechtlichen Gehörs im Berufungszulassungsverfahren
- rechtsportal.de
Aussetzung einer Abschiebungsvollziehung
- datenbank.nwb.de
Erfolgreicher Eilantrag auf Aussetzung der Vollziehung einer Abschiebung nach Italien - unzureichende Berücksichtigung familiärer Beziehungen des Antragstellers, mangelnde Gewährung rechtlichen Gehörs im Berufungszulassungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rückführung eines Flüchtlings nach Italien - und die einstweilige Anordnung des BVerfG
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 04.03.2021 - A 5 K 13285/17
- VGH Baden-Württemberg, 10.08.2021 - A 4 S 2533/21
- VGH Baden-Württemberg, 10.08.2021 - A 4 S. 2533/21
- VGH Baden-Württemberg, 07.09.2021 - A 4 S 2706/21
- VGH Baden-Württemberg, 07.09.2021 - A 4 S. 2706/21
- BVerfG, 02.11.2021 - 2 BvR 1851/21
- BVerfG, 10.01.2022 - 2 BvR 1851/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03
Napster
Auszug aus BVerfG, 02.11.2021 - 2 BvR 1851/21
Das Bundesverfassungsgericht hat lediglich die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; stRspr). - BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02
Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern
Auszug aus BVerfG, 02.11.2021 - 2 BvR 1851/21
Das Bundesverfassungsgericht hat lediglich die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; stRspr). - BVerfG, 07.05.2010 - 2 BvR 987/10
Einstweilige Anordnung zur Verhinderung der Gewährungleistungsübernahme für …
Auszug aus BVerfG, 02.11.2021 - 2 BvR 1851/21
Das Bundesverfassungsgericht hat lediglich die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; stRspr).
- BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 2/07
Eilantrag der Linksfraktion gegen Tornado-Einsatz abgelehnt
Auszug aus BVerfG, 02.11.2021 - 2 BvR 1851/21
Dabei müssen die Gründe, welche für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme sprechen, außer Betracht bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache begehrte Feststellung erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 118, 111 ). - BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93
Somalia
Auszug aus BVerfG, 02.11.2021 - 2 BvR 1851/21
Dabei müssen die Gründe, welche für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme sprechen, außer Betracht bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache begehrte Feststellung erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 118, 111 ). - BVerfG, 14.01.2003 - 1 BvQ 51/02
Erlass einstweiliger Anordnungen gegen Regelungen des …
Auszug aus BVerfG, 02.11.2021 - 2 BvR 1851/21
Das Bundesverfassungsgericht hat lediglich die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; stRspr). - BVerfG, 27.05.2015 - 2 BvR 3024/14
Vorläufige Untersagung der Abschiebung von Familien mit Kindern nach Italien
Auszug aus BVerfG, 02.11.2021 - 2 BvR 1851/21
Demgegenüber wiegen etwaige Nachteile, die durch den auf überschaubare Zeit verlängerten Aufenthalt des Beschwerdeführers in Deutschland entstehen, auch in Ansehung des Umstands, dass eine Rückführung nach Italien möglicherweise an dem Ablauf von Überstellungsfristen scheitern könnte, weniger schwer (vgl. bereits BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Mai 2015 - 2 BvR 3024/14 u.a., Rn. 8).